LEITUNGSWASSER TESTEN LASSEN
Die Trinkwasserverordnung fordert in Verbindung mit den allgemeinen anerkannten technischen Regelwerken eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers. Hier gilt im Allgemeinen die Untersuchungspflicht für Großanlagen mit zentraler Warmwasseraufbereitung (Wasserspeicher >400L oder Leitungsinhalt eines Strangs von mehr als 3 Litern). Zudem gibt es besondere Anforderungen bei der Inbetriebnahme von Trinkwasseranlagen oder öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sowie für mobile Trinkwasseranlagen (z.B. in Zügen) oder Brunnenanlagen.
Grundsätzlich gilt nach § 5 Abs. 1-3 der Trinkwasserverordnung:
Die Anforderungen nach § 37 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes an die Beschaffenheit von Trinkwasser
gelten als erfüllt, wenn
1. bei der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasseraufbereitung und der Trinkwasserverteilung einschließlich der
Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,
2. das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht und
3. es rein und genusstauglich ist.
WIR TESTEN IHR TRINKWASSER FÜR SIE
- Bestimmung von Probenahmestellen
- Einrichtung von Probenahmestellen
- Organisation der Trinkwasseruntersuchung
- Akkreditierte Laboranalytik
- Terminierung und Wiedervorlagenmanagement
- Lösungskonzepte bei Grenzwertüberschreitung
- De-Eskalationsmanagement (z.B. mit Gesundheitsämtern)
Alle Leistungen sind optional wählbar. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Das Testen des Wassers wird, aufgrund der aktualisierten gesetzlichen Anforderungen, grundsätzlich über unser Partner-Labor abgewickelt.
Durch die gute Kombination und Kooperation können wir für Sie günstige Konditionen und vor allem ein umfangreiches Know-How in der Abwicklung vorhalten. Zudem profitieren Sie von unseren kostenlosen Serviceleistungen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihr Trinkwasser testen!